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Das „Burgwardum Langenberch" hatte eine bestimmte Anzahl von „Burgmannen". Den Mittelpunkt bildete die Burg, dazu gehörte ein Vorwerk, die sogenannte „untere Burg" und nach der Burg wurde auch die Pflege benannt.
In einer Urkunde von 1196 wird u.a. Ein Burgmann namens Thimo de Langenberc genannt und im Jahre 1238 erstmals in der Urkunde des Markgraf Heinrich von Meißen das „Castrum Langenbeg" mit Gerichtsbann und Zubehör aufgeführt.
Langenberg war wohl in den vergangenen Jahrhunderten ein begehrter Ort. Es wurde verschenkt, verpachtet, verkauft, verpfändet, vereinnahmt und seinetwegen sogar eine falsche Urkunde erstellt. Damit war 1502 endgültig Schluss und Heinrich der Ältere von Gera kaufte die Pflege und musste 15 Jahre später zum Kaufpreis von 40 000 Goldgulden weitere 4 000 dazulegen. Die Selbständigkeit und die Rechte, wie eigener Gerichtsbezirk waren auf ewig futsch. Als Ausgleich erhielt Langenberg 1505 einige städtische Privilegien zugestanden, wie eine freie Schenkwirtschaft und „freies" Braurecht für jedes Haus.
Dies ist zugleich das erste bekannte urkundliche Ortsrecht Langenbergs. Ein Burgort war zugleich auch immer Marktort. Dieser Umstand wurde 1643 legalisiert, als der Landesherr urkundlich das Marktprivileg erteilte.
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